Gekündigt?
Lassen Sie sich nicht abspeisen.
In 3 Wochen entscheidet sich, ob Sie eine Abfindung bekommen — oder leer ausgehen. Wir prüfen Ihre Kündigung kostenlos und sagen Ihnen, was Ihre Situation wirklich wert ist.
Klagefrist: 3 Wochen ab Zugang der KündigungWas Arbeitgeber hoffen, dass Sie nicht wissen.
Eine Kündigung ist für Sie ein Schock — für Ihren Arbeitgeber Routine. Mit diesen vier Sätzen versucht er, Sie schnell und günstig loszuwerden. Lassen Sie sich nicht erwischen.
Unterschreiben Sie diesen Aufhebungsvertrag — sonst gibt's Stress.
Sie haben sowieso keinen Anspruch auf eine Abfindung.
Wer klagt, bekommt nie wieder einen Job.
3 Wochen sind doch viel Zeit.
Das machen wir für Sie.
Wir sind auf Arbeitsrecht spezialisiert — auf der Seite von Arbeitnehmer:innen. Bei diesen Themen vertreten wir Sie an allen deutschen Arbeitsgerichten und in der außergerichtlichen Verhandlung.
Kündigungsschutzklage
Wir prüfen Ihre Kündigung auf Wirksamkeit und reichen — falls sinnvoll — innerhalb der 3-Wochen-Frist Kündigungsschutzklage ein. Ziel ist meist nicht die Weiterbeschäftigung, sondern eine angemessene Abfindung.
Kündigung prüfen lassen →Abfindung verhandeln
Wir verhandeln Ihre Abfindung im Güte- oder Kammertermin — basierend auf Beschäftigungsdauer, Verdiensthöhe, Kündigungsgrund und Erfolgsaussichten der Klage. Ergebnis-Bandbreite häufig zwischen 0,5 und 1,0 Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsjahr.
Was ist Ihre Kündigung wert? →Aufhebungsvertrag prüfen
Ihr Arbeitgeber drängt zur Unterschrift? Wir lesen den Vertrag, identifizieren die Fallen (Sperrzeit, niedrige Abfindung, ungünstige Klauseln) und verhandeln nach, bevor Sie unterschreiben.
Aufhebungsvertrag prüfen →Arbeitszeugnis
Sie haben Anspruch auf ein wohlwollendes Zeugnis. Bei durchschnittlicher Leistung mindestens „befriedigend", bei guter Leistung „gut" oder „sehr gut". Wir prüfen Ihr Zeugnis auf versteckte Negativ-Codes und setzen Korrekturen durch.
Zeugnis prüfen lassen →Mobbing & Diskriminierung
Sei es systematisches Mobbing oder Diskriminierung wegen Geschlecht, Herkunft, Alter, Religion, sexueller Orientierung oder Behinderung — wir setzen Ihre Rechte aus dem AGG durch und verhandeln Schadensersatz und Entschädigung.
Vorfälle besprechen →Lohn & Gehalt
Ausstehender Lohn, nicht abgerechnete Überstunden, einbehaltener Bonus, fehlerhafte Urlaubsabgeltung? Wir klagen offene Vergütungsansprüche schnell und konsequent ein — Verjährungsfristen beachten wir natürlich.
Forderung berechnen lassen →In 4 Schritten zur Abfindung.
Von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Vergleich. Sie wissen jederzeit, was als nächstes passiert — und müssen in den meisten Fällen nicht einmal persönlich vor Gericht erscheinen.
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01Tag 0
Erstgespräch
30 Minuten — telefonisch oder bei uns vor Ort. Wir prüfen Ihre Kündigung, schätzen die Erfolgsaussichten ein, nennen eine realistische Abfindungs-Bandbreite und klären die Kostenfrage. Kostenlos und unverbindlich.
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02Tag 1 – 21
Klage einreichen
Wir formulieren die Kündigungsschutzklage und reichen sie fristgerecht beim zuständigen Arbeitsgericht ein. Ab jetzt arbeitet die Zeit für Sie: Ihr Arbeitgeber muss reagieren.
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03+ 4 – 8 Wochen
Gütetermin
Das Arbeitsgericht lädt zur Güteverhandlung. Hier wird in 15–30 Minuten ausgelotet, ob ein Vergleich möglich ist — also eine Einigung mit Abfindung. In den meisten Fällen wird das Verfahren bereits hier abgeschlossen.
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04+ 3 – 6 Monate
Vergleich oder Kammertermin
Kommt im Gütetermin keine Einigung zustande, folgt der Kammertermin: ausführliche Verhandlung vor der Kammer des Gerichts. Spätestens hier endet das Verfahren — meist mit einem Vergleich, manchmal mit einem Urteil.
Die Abfindungs-Faustformel.
Eine grobe Orientierung — bevor wir Ihren konkreten Fall prüfen. In den allermeisten Vergleichen orientieren sich die Gerichte und die Anwälte an dieser Rechnung:
So berechnen Sie Ihre voraussichtliche Abfindung.
Beispiel: 5 Jahre Beschäftigung, 4.000 € Bruttomonatsgehalt. Bandbreite: 10.000 € bis 20.000 €. Je nach Erfolgsaussichten der Klage, Kündigungsgrund und Verhandlungsgeschick häufig auch deutlich mehr.
Achtung: Die Faustformel ist eine grobe Orientierung, kein gesetzlicher Anspruch. Die tatsächliche Abfindung hängt von vielen Faktoren ab — unter anderem der Kündigungsart (betriebsbedingt, verhaltensbedingt, personenbedingt), der Position, dem Alter und der Größe des Unternehmens. Im kostenlosen Erstgespräch nennen wir Ihnen eine realistische Bandbreite für Ihren konkreten Fall.
Wer Sie vertritt.
Zwei Spezialist:innen für Arbeitsrecht aus unserem 27-köpfigen Team. Klare Sprache, konkrete Einschätzungen — und mit der Erfahrung aus hunderten Verfahren wissen wir, welche Hebel im Gütetermin wirklich wirken.
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
Schneider Rechtsanwälte
Schwerpunkt Kündigungsschutz und Abfindungsverhandlung. Vertretung bundesweit an allen Arbeitsgerichten. Direkt, vorbereitet, ergebnisorientiert — keine Standardformulare, sondern auf Ihren Fall zugeschnittene Strategien.
Rechtsanwältin für Arbeitsrecht
Schneider Rechtsanwälte
Schwerpunkt Mobbing, Diskriminierung und Arbeitszeugnis. Persönliche Begleitung in sensiblen Konfliktsituationen — empathisch im Umgang, kompromisslos in der Sache. Mehrsprachige Beratung möglich.
„Eine Kündigung ist nie nur Papier. Sie verändert Existenzen. Unsere Aufgabe ist es, in einer Phase, in der Sie nicht klar denken können, für Sie zu denken — und das Beste herauszuholen, was möglich ist."— Schneider Rechtsanwälte · Arbeitsrecht
Wir sprechen Ihre Sprache.
Arbeitsrecht ist komplex. Wenn Deutsch nicht Ihre Muttersprache ist, sollten Sprachbarrieren Ihnen nicht den Anspruch auf eine angemessene Abfindung kosten. Wir beraten in folgenden Sprachen direkt — ohne Dolmetscher.
Das wollen Mandant:innen vorab wissen.
Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden. Wenn Ihre Frage nicht dabei ist: rufen Sie uns einfach an, das Erstgespräch ist kostenlos.
Was kostet ein Erstgespräch?
Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. 30 Minuten — telefonisch oder bei uns vor Ort in Düsseldorf. Sie bekommen eine konkrete rechtliche Einschätzung Ihres Falls, eine realistische Bandbreite möglicher Abfindungen und einen klaren Vorschlag für die nächsten Schritte.
Nach dem Erstgespräch entscheiden Sie in Ruhe — kein Druck, keine Pauschalen.
Wer zahlt den Anwalt bei einer Kündigung?
Vor dem Arbeitsgericht trägt in der ersten Instanz jede Seite ihre eigenen Kosten — unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Das ist im Arbeitsrecht eine Besonderheit.
Wer eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechts-Baustein hat, dem werden die Anwaltskosten in den allermeisten Fällen vollständig übernommen. Wir prüfen das im Erstgespräch und holen, falls erforderlich, die Deckungszusage Ihrer Versicherung ein.
Ohne Versicherung gibt es transparente Pauschalen oder eine Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe richtet sich nach dem Streitwert — wir nennen Ihnen die Kosten vor Mandatsbeginn schriftlich.
Wie schnell muss ich nach einer Kündigung handeln?
Sofort. Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingegangen sein (§ 4 KSchG). Diese Frist ist absolut — wer sie verstreichen lässt, verliert in der Regel jeden Anspruch auf Abfindung oder Weiterbeschäftigung.
„Zugang" bedeutet: der Tag, an dem die Kündigung in Ihren Briefkasten oder Ihre Hand gelangt ist — nicht das im Schreiben genannte Beendigungsdatum.
Bestes Vorgehen: nach Erhalt der Kündigung direkt anrufen. Wir können kurzfristig prüfen und reichen die Klage falls nötig innerhalb weniger Tage ein.
Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
Einen automatischen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es in den meisten Fällen nicht. Ausnahme: § 1a KSchG bei betriebsbedingten Kündigungen mit explizitem Abfindungsangebot.
Praktisch sieht es aber so aus: 9 von 10 Kündigungsschutzklagen enden mit einem Vergleich — und dieser Vergleich enthält fast immer eine Abfindung. Die Höhe richtet sich nach:
Beschäftigungsdauer · Höhe des Bruttogehalts · Erfolgsaussichten der Klage · Kündigungsart (betriebsbedingt vs. verhaltensbedingt) · Position und Alter · Größe des Unternehmens.
Die Faustformel: halbes bis ganzes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Bei guter Verhandlungsposition deutlich mehr.
Sollte ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?
Niemals ohne anwaltliche Prüfung. Aufhebungsverträge sind das Lieblings-Instrument von Arbeitgebern, weil sie schnell wirken — und weil viele Arbeitnehmer:innen unter Druck unterschreiben.
Drei häufige Probleme:
1. Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Die Agentur für Arbeit unterstellt bei Aufhebungsverträgen oft, Sie hätten Ihre Arbeitslosigkeit selbst verschuldet. Folge: bis zu 12 Wochen kein Arbeitslosengeld.
2. Niedrigere Abfindung. Aufhebungsverträge enthalten meist geringere Abfindungen als ein im Gerichtsverfahren ausgehandelter Vergleich — weil keine Klagedrohung im Raum steht.
3. Ungünstige Klauseln. Verzicht auf Urlaubsabgeltung, lange Wettbewerbsverbote, schlechte Zeugnisformulierungen — oft im Kleingedruckten versteckt.
Wir prüfen Ihren Aufhebungsvertrag kostenlos und verhandeln nach, bevor Sie unterschreiben.
Was ist eine Sperrzeit — und wie vermeide ich sie?
Eine Sperrzeit bedeutet: die Agentur für Arbeit zahlt für einen bestimmten Zeitraum (in der Regel 12 Wochen) kein Arbeitslosengeld — weil sie unterstellt, Sie hätten Ihre Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt.
Typische Auslöser: Aufhebungsvertrag · Eigenkündigung ohne wichtigen Grund · selbst verschuldete verhaltensbedingte Kündigung.
Wie wir das vermeiden: Eine sauber strukturierte Kündigungsschutzklage mit Vergleich gilt formal als arbeitgeberseitige Kündigung — keine Sperrzeit. Bei Aufhebungsverträgen müssen bestimmte Formulierungen und Fristen eingehalten werden, damit die Agentur für Arbeit keine Sperrzeit verhängt. Beides klären wir im Erstgespräch.
Kann mein Arbeitgeber das Arbeitszeugnis schlechter machen?
Nein, nicht ohne sachlichen Grund. Das Arbeitszeugnis muss laut Rechtsprechung wohlwollend und wahr sein.
Bei durchschnittlicher Leistung haben Sie Anspruch auf mindestens die Note „befriedigend" („zu unserer Zufriedenheit"). Bei guter Leistung steht Ihnen ein „gut" („stets zu unserer vollen Zufriedenheit") oder ein „sehr gut" („stets zu unserer vollsten Zufriedenheit") zu.
Vorsicht vor versteckten Codes: „bemühte sich" bedeutet z.B. faktisch eine Note 5. Wir prüfen Ihr Zeugnis auf diese und ähnliche Negativ-Formulierungen und setzen Korrekturen — notfalls per Klage — durch.
Was passiert beim Gütetermin?
Der Gütetermin findet etwa 4–8 Wochen nach Klageeingang beim Arbeitsgericht statt und dauert oft nur 15–30 Minuten. Das Ziel: ohne langes Verfahren eine gütliche Einigung erzielen — also einen Vergleich mit Abfindung.
Ablauf:
1. Die vorsitzende Richterin oder der vorsitzende Richter eröffnet kurz und lotet die
Positionen aus.
2. Beide Anwälte stellen die Sichtweise ihrer Mandantschaft dar.
3. Es wird verhandelt: Abfindungshöhe · Beendigungsdatum · Zeugnisformulierung ·
Urlaubsabgeltung.
4. Bei Einigung: Vergleich wird protokolliert und ist sofort rechtsverbindlich.
Sie müssen meist nicht persönlich erscheinen — wir vertreten Sie. In der Mehrheit der Fälle endet das Verfahren bereits hier.
Kostenlos. Konkret. In 30 Minuten Klarheit.
Ein Anruf. Eine ehrliche Einschätzung.
Sie schildern uns Ihre Situation, wir prüfen die Kündigung, schätzen Erfolgsaussichten und Abfindungs-Bandbreite. Kostenlos. Keine Pauschalen. Eine sofortige Einschätzung vom Spezialisten. Anschließend entscheiden Sie selbst, wie es weitergeht.
Kostenloses Erstgespräch anfragen.
Schildern Sie uns kurz Ihre Situation. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden (Mo–Fr) telefonisch oder per E-Mail bei Ihnen zurück.
Ihre Anfrage
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📞 0800 55 66 22 7